Wir sind nach Freistellungsbescheid des Finanzamtes Jena vom 22.11.2022, ST-Nr. 162/142/10367, nach § 5 (1) Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
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